nd-aktuell.de / 20.04.2016 / Ratgeber / Seite 28

Veranstalter einer Kaffeefahrt verklagt

Verbraucherzentrale Brandenburg

Die RSC Aktiv und Vital GmbH aus Berlin wollte Brandenburgern nach dem Kauf teurer Matratzen auf einer Kaffeefahrt kein Widerrufsrecht gewähren.

»Die Firma lieferte sofort, entfernte die Verpackung und legte die Matratzen direkt auf die Betten ihrer Kunden. Aus angeblich hygienischen Gründen akzeptierte sie den Vertragswiderruf nicht«, so Juristin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg (vzb). Die Verbraucherschützer sind anderer Meinung und klagen jetzt vor dem Landgericht Berlin.

Viele Brandenburger kaufen auf Kaffeefahrten teure Matratzen, Tabletten oder auch Kosmetika. »Die auf Werbeverkaufsveranstaltungen geschlossenen Verträge können zumeist widerrufen werden. Aus Gründen der Hygiene oder des Gesundheitsschutzes schließt der Gesetzgeber allerdings eine Rückgabe für versiegelte Waren wie Cremes, Tropfen oder Pillen nach dem Öffnen der Versiegelung aus«, so Verbraucherschützerin Fischer-Volk.

Zweck einer Versiegelung ist es, dem Kunden deutlich zu machen, dass er die Ware behalten muss, wenn er diese spezielle Verpackung öffnet. Die Verbraucherzentrale Brandenburg ist der Auffassung, dass in Folie verpackte Matratzen nicht im Sinne der Rechtsvorschriften »versiegelt« sind (dazu auch Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 30. März 2010, Az. 4 U 212/09). Diese Verpackung dient vielmehr dem Schutz vor Verschmutzung oder Beschädigung.

»Matratzenkäufe auf Kaffeefahrten können auch nach dem Entfernen einer für solche Waren üblichen Verpackung und anschließender Funktionsprüfung wieder zurückgegeben werden«, meint Fischer-Volk und verweist auf ein einschlägiges Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. November 2010 (Az. VIII ZR 337/09), bei dem es um ein Wasserbett ging. Denn dem Verbraucher muss es möglich sein zu testen, ob die jeweilige Matratze für ihn geeignet ist oder nicht.

Bis zum Ausgang des Verfahrens rät die Verbraucherzentrale Brandenburg betroffenen Verbrauchern zum Vertragswiderruf, wenn ihnen die auf der Werbefahrt gekaufte Matratze nicht zusagt. Dafür kann der zur Verfügung gestellte Musterbrief genutzt werden. vzb/nd

Teilnehmer einer Kaffeefahrt, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben und nun Rat suchen, können folgende Angebote der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen: - persönliche Verbraucherberatung, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/termine, -[1] telefonische Beratung unter 09001 / 775 770 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr, 1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend), - E-Mailberatung auf www.vzb.de/emailberatung[2]

Links:

  1. http://www.vzb.de/termine, -
  2. http://www.vzb.de/emailberatung