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Sommer auf dem Balkon - stressfrei

Nachbarschaftsrecht

Mit den ersten kräftigen Sonnenstrahlen werden Balkone und Dachterrassen vielerorts zu Oasen der Erholung. Wenn nur die störenden Nachbarn nicht wären - so das gängige Vorurteil.

Tatsächlich sind 83 Prozent der Deutschen mindestens zufrieden mit der Beziehung zu Nebenan. Zu diesem Ergebnis kommt die Nachbarschaftsstu- die der Bausparkasse Schwäbisch Hall. Nach folgend Tipps, was beim Frischluftvergnügen erlaubt ist und was nicht. Stuhl, Tisch, Sonnenschirm Sie sind grundsätzlich erlaubt, denn der Balkon gilt als Teil der Wohnung. Trendig und bislang nicht gesondert geregel...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1009119.sommer-auf-dem-balkon-stressfrei.html

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