Zurück zum Grundgesetz

René Heilig über Richter, Bürger und unser aller Bürgerrechte

  • René Heilig
  • Lesedauer: 2 Min.
Das aktuelle Urteil zum BKA-Gesetz, das lange auf sich warten ließ, ist eine Ohrfeige für Schwarz-Rot. Gerade weil die Koalition derzeit lieber noch eins in Sachen Überwachung draufsetzen würde.

Terror hier, Terror da, Terror überall. Paris, Brüssel, Kopenhagen, deutsche Städte stehen gleichfalls auf Hitlisten von Islamisten. 70 Prozent der Deutschen wären laut Umfrage bereit, für mehr Schutz weitere Einschränkungen ihrer Rechte hinzunehmen. Egal, was die Mehrheit in aktuellen Krisenzeiten opfern würde - da spielt sich nichts ab, denn: Dagegen steht das Grundgesetz! Und das ist gut so. Ebenso gut ist, dass Karlsruher Richter Politiker immer wieder daran erinnern, dass nicht alles, was technisch geht, rechtlich erlaubt ist. Zumal gerade die Anschläge in Paris und Brüssel zeigen, dass mehr nicht mehr hilft.

Das aktuelle Urteil zum BKA-Gesetz, das lange auf sich warten ließ, ist eine Ohrfeige für Schwarz-Rot. Gerade weil die Koalition derzeit lieber noch eins in Sachen Überwachung draufsetzen würde. Die Richter sicherten nicht nur private Rückzugsräume zum Schutz der Menschenwürde vor allzu großem Ermittlungseifer. Sie forderten vom Staat Verhältnismäßigkeit und Transparenz im Interesse der Bürger ein und gaben dem Datenschutz mehr Raum. Zugleich setzten sie den Geheimdienst- und Sicherheitsbehörden engere Grenzen beim internationalen Datenaustausch. Was für das BKA gilt, kann für BND und Verfassungsschutz nicht irrelevant sein.

Bei allem Beifall für Karlsruhe sollte sich die terrorgeschockte Mehrheit nicht darauf verlassen, dass Richter ihre Interessen sichern. Bürgerrechte zu verteidigen ist vor allem Bürgerpflicht.

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