nd-aktuell.de / 25.04.2016 / Politik / Seite 14

Kirchenglocken, 15 Hunde und andere Klagegründe

Lärm verursacht Stress - Streitereien landen daher oft vor Gericht. Die Ursachen können örtlich sehr verschieden sein.

Glockengeläut: Ein Mann aus Rheinau (Baden-Württemberg) scheiterte mit seiner Klage gegen nächtliches Glockenläuten vor dem Landgericht Offenburg. Anwohner müssen auch nachts Kirchenglocken ertragen, solange das Läuten innerhalb der gesetzlich geregelten Grenzwerte bleibt, urteilten die Richter 2012.

Rockkonzert: Anwohner müssen bei Freiluftkonzerten im Einzelfall auch nachts Lärm erdulden. Bei nur einmal jährlich stattfindenden Veranstaltungen können Grenzwerte überschritten werden, entschied 2003 der Bundesgerichtshof (BGH). In Güglingen (Baden-Württemberg) hatten sich Anwohner über ein Rockkonzert zum Sommerfest des Sportvereins beklagt.

Kinder: Zwei Hausbesitzer aus Thüringen scheiterten im Mai 2011 mit ihren Eilanträgen gegen den Bau eines benachbarten Kindergartens. Die fraglichen Häuser seien ohnehin »deutlich lärmvorbelastet«, da sie an einer stark befahrenen Straße lägen, urteilte das Oberverwaltungsgericht in Weimar.

Hunde: Das Celler Amtsgericht untersagte 2002 einer Hundehalterin in Wietze (Niedersachsen) die Haltung von 15 Cockerspaniels. Damit wehrte sich ein Nachbar erfolgreich gegen das häufig kläffende Rudel in dem Wohngebiet. Die Frau durfte nur noch drei Hunde halten und musste nachts sowie in der Mittagszeit für Ruhe sorgen.

Papageien: Kreischende Papageien sind den Nachbarn nur zwei Stunden lang am Tag zumutbar, entschied 2009 das Landgericht Hannover. Ein Mann aus dem niedersächsischen Springe hatte gegen den Besitzer der Vögel geklagt, die in einer Außenvoliere »ohrenbetäubenden Lärm« machten. Geräusche von Papageien seien anders als die einheimischer Vögel und müssten nur begrenzt geduldet werden, befand das Gericht. dpa/nd