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Kundgebungsplatz-Streit beschäftigt die Justiz

Schwerin. Ein Streit um Kundgebungsplätze am 1. Mai in der Landeshauptstadt Mecklenburg-Vorpommerns beschäftigt die Justiz. Am Mittwoch wies das Verwaltungsgericht Schwerin einen Eilantrag des DGB ab, wie aus einer Mitteilung des Gerichtes hervorgeht. Laut einer Verfügung der Stadtverwaltung darf der Gewerkschaftsbund einen der sechs von ihm angemeldeten Kundgebungsplätze nicht nutzen, weil dieser...

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