Volksverhetzungsprozess gegen Bachmann geht weiter

Staatsanwaltschaft und Verteidigung des Pegida-Frontmanns legen Rechtsmittel gegen Urteil des Amtesgerichtes ein / Geldstrafe für Staatsanwaltschaft zu gering

Während Lutz Bachmann sich zu Unrecht wegen Volksverhetzung verurteilt sieht, ist der Staatsanwaltschaft die Geldstrafe gegen den Pegida-Chef nicht genug. Und so wird der Fall weiter die Justiz beschäftigen.

Dresden. Der Volksverhetzungsprozess gegen Pegida-Chef Lutz Bachmann geht in eine neue Runde. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung kündigten am Mittwoch Rechtsmittel gegen das am Vortag gefällte Urteil des Amtsgerichts an. Darin war der Mitgründer des islam- und fremdenfeindlichen Bündnisses wegen herabwürdigender und hetzerischer Beleidigungen gegen Flüchtlinge zu einer Geldstrafe von 9600 Euro verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung, die Verteidigung Freispruc...


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