Republikaner mit Erfolg gegen Gesundheitsreform

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Washington. Ein Bundesgericht hat zentrale Bestandteile der Gesundheitsreform US-Präsident Barack Obama beanstandet. Die Finanzierung des Vorhabens verstoße in Teilen gegen die Verfassung, urteilte Bundesrichterin Rosemary Collyer am Donnerstag (Ortszeit) in Washington. Sie gab damit den Republikanern Recht, welche die Nutzung von Steuergeldern zur Finanzierung staatlicher Zuschüsse für Geringverdiener als illegal gebrandmarkt hatten. Das Reformgesetz sieht vor, hierfür in den kommenden zehn Jahren 175 Milliarden Dollar zur Verfügung zu stellen. Richterin Collyer warf Gesundheitsministerin Sylvia Burwell und dem Büro für Management und Haushalt des US-Präsidialamts vor, für die Milliardenausgaben nicht die Zustimmung des Kongresses eingeholt zu haben. Das Urteil hat keine unmittelbaren Auswirkungen, da das Gericht einen möglichen Einspruch der Regierung abwarten will. Obamas Gegner werteten den Richterspruch dennoch als Erfolg. Die Entscheidung sei ein »Sieg für das amerikanische Volk« und die Republikaner, sagte der frühere Sprecher des US-amerikanischen Repräsentantenhauses, John Boehner. Sein Nachfolger Paul Ryan nannte das Urteil »historisch«. AFP/nd

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