Was steckt im Tofuwürstchen?

Verbraucherzentralen führen Befragung zu Fleischersatzprodukten durch

  • Simon Poelchau
  • Lesedauer: 4 Min.
Immer mehr Menschen verzichten bei ihrer Ernährung auf tierische Produkte. Doch was vegan oder vegetarisch genannt werden darf, ist bisher nicht gesetzlich geregelt.

»Wir werden täglich gefragt, was in unseren Würstchen und Bratscheiben steckt«, erzählt Eric Koschitza. Seit Januar betreibt der 29-Jährige zusammen mit seinem Kumpel Johannes Theuerl den kleinen Laden L'herbivore in der Petersburger Straße in Berlin-Friedrichshain. Wer will, kann dort auf die Schnelle einen Burger essen oder sich einen Braten mit nach Hause nehmen. Doch Fleisch gibt es in ihrer veganen Fleischerei, wie ihr Geschäft von der Berliner Boulevardpresse genannt wurde, nicht.

Denn die Produkte, die Koschitza und Theuerl verkaufen, sind alle auf Seitan- und Lupinenbasis hergestellt. Wie das bekanntere Tofu sind das tierfreie Alternativen zu Wurst und Schnitzel. Die beiden Jungunternehmer können ihrer Kundschaft genau sagen, was in ihren Seitanwürstchen und Bratscheiben steckt. Schließlich produzieren sie ihre Waren in der Küche ihres Geschäftes alle selbst.

Doch nicht überall treffen die Kunden auf so gut informierte Verkäufer wie Koschitza und Theuerl. Auch fehlen bislang besondere gesetzliche Vorgaben zur Kennzeichnung veganer und vegetarischer Fleischersatzprodukte. Deswegen führen die Verbraucherzentralen bis Ende Juni eine bundesweite Onlineumfrage durch, um herauszufinden, was Verbrauchern beim Kauf von vegetarischen und veganen Ersatzprodukten wichtig ist. »Schließlich haben Verbraucher beim Kauf von Lebensmitteln ein Recht auf umfassende, vollständige Informationen«, sagt Lebensmittelexpertin Luise Hoffmann von der Verbraucherzentrale Thüringen.

Immer mehr Menschen verzichten bei ihrer Ernährung auf tierische Produkte. Knapp acht Millionen Menschen ernähren sich nach Angaben des Vegetarierbund Deutschland (VEBU) mittlerweile vegetarisch. 900 000 sind sogar Veganer und verzichten somit auch auf Eier, Milchprodukte sowie Honig. Täglich sollen Schätzungen zufolge 2000 Vegetarier und 200 Veganer hinzukommen.

Demzufolge boomt auch das Geschäft mit pflanzlichen Fleisch- und Milchersatzprodukten wie Sojamilch, Tofu oder Seitan. Der Lebensmitteleinzelhandel verzeichnete vergangenes Jahr eine Verdoppelung des Umsatzes beim Verkauf vegetarischer Fleisch- und Wurstalternativen auf 152,5 Millionen Euro. Und das Seitanschnitzel geht längst nicht mehr nur im Bioladen über die Theke. Vor allem Discounter setzen derzeit auf vegane Kundschaft und erweitern ihr Sortiment. Lidl, Aldi, Netto und Co. konnten ihren Umsatz bei Fleisch- und Wurstalternativen vergangenes Jahr im Vergleich zu 2014 sogar um 213 Prozent steigern.

Dabei ist oft nicht eindeutig zu erkennen, was in diesen Lebensmitteln steckt. Und dies verunsichert die Verbraucher. »Wir kriegen deswegen viele Nachfragen zu dem Thema«, erzählt Verbraucherschützerin Hoffmann. Wie kann man erkennen, ob etwas wirklich vegan ist? Wie ist es mit Zusatzstoffen, Aromen und Spuren tierischer Inhaltsstoffe, die aufgrund der Produktionsweise möglicherweise in die Waren gelangen können?

Solche Fragen müssen Hoffmann und Co. beantworten können. »Gleichzeitig fragen dann andere Konsumenten, ob ein veganes Produkt überhaupt Käse genannt werden darf«, so Hoffmann. Deswegen sind die Verbraucherschützer auf die Idee mit der Umfrage gekommen. Sie soll nebenbei auch klären, was die Menschen zum Kauf von Tofu und Co. motiviert und wie wichtig ihnen rein vegane Lebensmittel sind. Sind etwa Spuren von Milch in einer veganen Schokolade oder Spuren von Käse auf einer veganen Tiefkühlpizza tolerabel?

Bei all diesen Fragen ist der Verbraucher noch auf sich allein gestellt. Denn der »Zertifikate-Dschungel«, wie Hoffmann ihn nennt, hilft ihm nur bedingt weiter. »Schließlich muss sich der Käufer bei der Vielzahl der bereits vorhanden Plaketten immer erst informieren, was bei ihnen erlaubt ist, und was nicht«, meint die Lebensmittelexpertin. Ist etwa Honig bei einem als vegan deklarierten Lebensmittel erlaubt? »Auch die Kontrollen sind nicht transparent und einheitlich geregelt«, fügt Hofmann hinzu. Es ist etwa nirgends gesetzlich geregelt, ob es reicht, dass die Hersteller ihre Zutatenlisten an die Zertifizierer schicken oder ob die Produktionsstätten besichtigt und Proben genommen werden müssen. Hoffmann schwebt deshalb ein bundesweit einheitliches, gesetzlich festgelegtes Zertifizierungssystem vor, ähnlich dem EU-Bio-Siegel, das im Sommer 2010 verbindlich eingeführt wurde.

Letzteres haben die Friedrichshainer Seitanmetzger Koschitza und Theuerl bereits. Dafür werden ihre Einkaufslisten genauestens untersucht und ihr Laden überprüft. Gäbe es ein solches gesetzliches Siegel auch für vegane Produkte, dann würden sie es sich holen. Doch bisherige Produktkennzeichnungen sind für kleine Läden wie das L'herbivore zu teuer. Schließlich müsste jedes Produkt einzeln zertifiziert werden.

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