Zusammenprall im modernen Gebäude mit einer Glaswand

Wer gegen eine Glaswand läuft, der hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz. Denn in einem modernen Gebäude, das hauptsächlich aus Glas besteht, muss man mit einer Glaswand rechnen.

So urteilte das Landgericht Essen (Az. 18 O 270/14), wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (D-AH) berichtet.

Im besagten Fall reiste eine Frau zu einer Fachtagung. Der Tagungsort war ein Gebäude mit moderner Architektur und vielen Glaswänden. Als sie sich im Auditorium aufhielt und auf Bekannte zuging, prallte sie gegen eine Glaswand. Sie hatte die polierte Doppelverglasung übersehen.

Bei dem Zusammenprall zog ...


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