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Regelungen gelten künftig auch für Schülerinnen und Studentinnen

Reform des Mutterschutzgesetzes

Die Bundesregierung brachte Anfang Mai eine Reform des Mutterschutzgesetzes auf den Weg. Damit sollen Regelungen, die größtenteils aus dem Jahr 1952 stammen, der heutigen Zeit angepasst werden.

Das Gesetz soll künftig auch für Schülerinnen und Studentinnen gelten. Änderungen gibt es zudem bei den bisherigen Arbeitsverboten. »Mit der Reform passen wir den Mutterschutz an die heutigen Realitäten an«, kündigte die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) an. Nach Angaben ihres Ministeriums gibt es in Deutschland jedes Jahr rund 20 000 schwangere Studentinnen und Schülerinnen. Da...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1013537.regelungen-gelten-kuenftig-auch-fuer-schuelerinnen-und-studentinnen.html

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