Viel Können für wenig Geld

Arbeitgeber verlangen von Bewerbern immer mehr - gerade im Niedriglohnbereich

  • Roland Bunzenthal
  • Lesedauer: 3 Min.
Zähneknirschend musste die Wirtschaft den gesetzlichen Mindestlohn akzeptieren. Versuche, ihn zu umgehen, gibt es aber viele. Auch die Einstellungspraxis wurde in vielen Betrieben verändert.

Durch die Einführung des Mindestlohnes von 8,50 Euro Anfang des vergangenen Jahres kam es am »unteren Rand des Niedriglohnbereichs« zu »deutlichen Lohnsteigerungen«. Als niedrig gilt ein Stundenlohn von weniger als 10,38 Euro (zwei Drittel des Mittelwertes). Das berichtet das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in einer Bilanz der Reform und ihrer Folgen.

2015 haben deutsche Betriebe und Verwaltungen rund 122 000 Personen sozialversicherungspflichtig zum Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Stunde eingestellt. Das waren 13 000 weniger als im Vorjahr, als der Mindestlohn noch nicht galt. Im Niedriglohnbereich bis 10,38 Euro pro Stunde gab es demnach weitere 531 000 Neueinstellungen, 113 000 mehr als 2014. Im Schnitt nahmen die Verdienste in diesem Segment des Arbeitsmarktes laut der IAB-Studie um 4,8 Prozent zu. Insgesamt arbeitet jeder fünfte Beschäftigte in Deutschland zu einem Niedriglohn.

Das neue Gesetz lasse unweigerlich die Kosten in den Niedriglohn-Betrieben steigen, warnten Manager und konservative Politiker seinerzeit vor einem möglicherweise folgenden Stellenabbau. Tatsächlich entließen nach dem Start der neuen Lohnuntergrenze jedoch weder Händler noch Taxifahrer, Gastronomen oder Friseure nennenswert Personal. Allerdings hielten sich die betroffenen Arbeitgeber dafür bei den Neueinstellungen etwas zurück. Zugleich versuchten einige Unternehmen des Sektors, höhere Lohnkosten durch eine gesteigerte Produktivität ihrer Belegschaft zu kompensieren.

Allerdings sind die Arbeitsbedingungen in den Billig-Job-Betrieben ohnehin schon schlechter als im Rest der Wirtschaft: Nacht- und Schichtarbeit, Terminstress und Wochenenddienst gehören bei diesen Betrieben zum Standardrepertoire. Von daher sind einer weiteren Leistungssteigerung enge Grenzen gesetzt.

Geändert hat sich im Zuge der Reform jedoch die Einstellungspraxis der Arbeitgeber: Eine Umfrage des IAB liefert Hinweise darauf, dass die betrieblichen Anforderungen an die Bewerber bei den neu zu besetzenden Stellen auf Mindestlohnniveau zum Teil deutlich gestiegen sind. Billig, aber gleichzeitig gut sollen die Bewerber nun sein. So verlangen die Arbeitgeber von ihnen neben den formalen Qualifikationen unter anderem langjährige Erfahrung, Teamfähigkeit oder soziale Kompetenz.

Kein Wunder, dass der Arbeitsmarkt dies häufig nicht hergibt. Bei erhöhten Anforderungen werde die Personalsuche auf dem Mindestlohnniveau schwieriger, berichten auch viele Betriebe. Die Zahl der geeigneten Bewerber sei deutlich gesunken und die Besetzung offener Stellen dauere länger - von durchschnittlich 27 auf nun 51 Tage.

Zeichnet sich hier wie bei den Fachkräften auch bei vielen Billigjobs ein dauerhafter Engpass ab? Das IAB verneint diese These. Angesichts von über einer Million Langzeitarbeitslosen könne wohl kaum von einem pauschalen Bewerbermangel gesprochen werden. Probleme bei der Stellenbesetzung sind nach Ansicht der Forscher aber »sehr wohl ein Indiz für einen gestiegenen Mismatch zwischen dem Bewerberangebot und den Anforderungen der Betriebe«.

Einen positiven Trend hat das Institut bei den Neueinstellungen allerdings auch entdeckt: »So haben längerfristige Perspektiven der Betriebe an Bedeutung gewonnen.« Die Laufzeit der abgeschlossenen Arbeitsverträge werde derzeit immer länger.

Damit wächst aber auch die Herausforderung, geeignete Kandidaten für diese längerfristigen Stellen zu finden. Doch das hauseigene Institut der Bundesagentur für Arbeit sieht als Reaktion auf die schwierigere Personalsuche eine zunehmende »Kompromissbereitschaft bei Neueinstellungen«. Wenn sich kein geeigneter Bewerber finde, müssten die Arbeitgeber eben von ihren unrealistisch gestiegenen Ansprüchen wieder Abstriche machen.

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