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Stolperstein-Befürworter scheitern vor Gericht

  • Lesedauer: 1 Min.

München. Die Befürworter von Stolpersteinen in München haben vor Gericht eine weitere Schlappe erlitten. Das Verwaltungsgericht wies am Dienstag die Klage dreier Männer ab, die mit den kleinen Messingtafeln in Gehwegen an ihre von den Nationalsozialisten ermordeten Vorfahren erinnern wollten. Sie wehrten sich gegen ein Verbot der Stadt, die Stolpersteine zu verlegen und pochten auf ein Sondernutzungsrecht. Die Kammer war aber der Überzeugung, dass privatrechtliche Regelungen wie Verträge zwischen den Klägern und der Stadt hier greifen müssten. Das Verwaltungsgericht sei darum für die ganze Sache gar nicht zuständig. Außerdem liegt es nach Auffassung des Vorsitzenden Richters Thomas Eidam durchaus im Ermessen der Stadt, welche Form des Gedenkens sie zulässt. Die Stadt München hat sich - wie etliche andere Kommunen auch - gegen die Verlegung von Stolpersteinen entschieden. Begründung: Die Namen von Nazi-Opfern sollen nicht mit Füßen getreten werden. Auch ein Teil der Nachkommen der Opfer vertritt diese Ansicht. dpa/nd

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