Wann kommt das Sozialamt dafür auf?

Leserfrage zu Bestattungskosten

Unsere Nachbarin ist sehr krank. Sie macht sich große Sorgen um ihre Bestattung, denn sie verfügt über keinerlei finanzielle Rücklagen. In welchem Fall kommt das Sozialamt für die Bestattungskosten auf? Rosi R., Berlin

Die Kosten einer Bestattung werden vom Sozialamt übernommen, wenn sie dem hierzu Verpflichteten tatsächlich nicht zugemutet werden können. Entscheidend ist weder die Berechtigung noch die Verpflichtung zur Bestattung, sondern allein die Pflicht zur Übernahme der Kosten der Bestattung. Sie kann insbesondere erbrechtlich oder unterhaltsrechtlich begründet sein. Sie kann sich aber auch aus landesrechtlichen Bestattungspflichten oder Vereinbarungen mit dem Verstorbenen ergeben.

Zur Kostenübernahme verpflichtet sind in der Regel der Ehepartner, die volljährigen Kinder oder die Eltern, sofern sie noch leben. Sie müssen auch dann für die Kosten aufkommen, wenn sie keinerl...


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