Pechstein verliert erzwungen freiwillig

Der Bundesgerichtshof lehnt Schadenersatzklage der Eisschnellläuferin ab

Claudia Pechsteins Dopingprozess wird nicht vor einem deutschen Gericht neu aufgerollt. Laut BGH hat sich die Berlinerin freiwillig den Sportschiedsgerichten unterworfen.

Eisschnellläuferin Claudia Pechstein musste eine juristische Niederlage einstecken. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erklärte ihre Schadenersatzklage gegen die Internationale Eislauf-Union ISU am Dienstag für unzulässig und hob ein Urteil des Oberlandesgerichts München auf, das die fünfmalige Olympiasiegerin im Recht gesehen hatte.

Pechstein kämpft seit sieben Jahren gegen ihre Dopingsperre, die von der ISU 2009 für zwei Jahre auf der Grundlage eines heute nicht mehr gültigen Indiziennachweises ausgesprochen hatte. Die Berlinerin, die ihre erhöhten Blutwerte später mit einer Krankheit erklärte, verpasste die Olympischen Spiele 2010 und machte danach Verdienstausfälle und den Wegfall von Sponsorengeld in Höhe von fünf Millionen Euro geltend. In der Sache urteilte der BGH jedoch nicht. Er verweigerte Pechstein vielmehr das Recht, vor einem deutschen Gerich...


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