Alle schwitzen, eine muss sitzen

MEINE SICHT

Das ist nicht verboten. Angeklagte dürfen die Aussage verweigern und sogar verheimlichen, wer sie sind. Sie müssen nicht bei ihrer Verurteilung mitwirken. Bei einem Bagatelldelikt kommt ein DNA-Test nicht in Frage.

Aber das kann bedeuteten, dass der mutmaßliche Täter - im vorliegenden Fall eine mutmaßliche Täterin aus dem Umfeld der Braunkohlegegner - bis zum Verhandlungstermin in Untersuchungshaft bleiben muss. Da wird dann eine zierliche junge Frau am Donnerstag in Handschellen in einen...


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