Chance auf Abfindung: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst

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Arbeitnehmer müssen es hinnehmen, wenn der Arbeitgeber den Erhalt einer Abfindung daran knüpft, welcher Mitarbeiter sich zuerst meldet. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin und bezieht sich auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Az. 14 Sa 1344/15). Arbeitnehmer haben keinen Einfluss darauf, nach welchem System der Arbeitgeber Abfindungen vergibt.

In dem verhandelten Fall hatte ein IT-Gruppenleiter gegen seinen Arbeitgeber geklagt. In seinem Bereich sollten sieben Stellen abgebaut werden. Der Arbeitgeber versprach 300 000 Euro Abfindung und gestaltete ein sogenanntes offenes Abfindungsprogramm. Danach sollten die Mitarbeiter, die ausscheiden wollen, eine Erklärung per E-Mail an eine bestimmte Webseite senden. Die Reihenfolge des Eingangs der Erklärungen entschied darüber, wer gegen Abfindu...


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