Experte: Vorstrafe kein Hindernis für Kandidaten

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Guben. Trotz früherer Straftaten im Amt stünden dem Gubener Bürgermeisterkandidaten Klaus-Dieter Hübner (FDP) bei einem Wahlerfolg offensichtlich keine rechtlichen Hürden im Weg. Das sagte der Rechtswissenschaftler Ulrich Battis. Ein mögliches Wählervotum für Hübner falle stark ins Gewicht. »Man kann davon ausgehen, dass die Wähler in Guben die Vorgänge kennen. Wenn er sie dennoch überzeugt, ihn zu wählen, werden die Zweifel, die man berechtigt haben kann, dadurch aufgehoben«, erklärte Battis. Der frühere Gubener Bürgermeister Hübner tritt am Sonntag erneut als Kandidat an. Er war wegen Korruptionsvorwürfen 2012 vom Amt suspendiert worden. Das Landgericht Cottbus hatte ihn 2015 wegen Bestechlichkeit und Untreue zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. dpa/nd

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