Ausnahme hilft Langzeitarbeitslosen nicht

Forschungsbericht zeigt: Mindestlohn-Moratorium hatte keine bessere Vermittlungsrate zur Folge

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Ein aktueller Bericht von Arbeitsmarktforschern kommt zu dem Schluss, dass die Ausnahme beim Mindestlohn nichts bringt. Die Bundesregierung müsste eigentlich reagieren, lässt sich aber Zeit.

Hinter den Kulissen wurde hart gerungen, als die Große Koalition 2014 das Mindestlohngesetz auf den Weg brachte. Die Union drängte auf Ausnahmen von der Regel, etwa bei Minijobbern oder Saisonkräften. CSU-Chef Horst Seehofer forderte damals in einem Interview mit dem »Handelsblatt«, bei Langzeitarbeitslosen »darauf zu achten, dass sie wieder eine Chance bekommen, ein geregeltes Arbeitsverhältnis zu finden«. Deshalb sollten sie »in der Anlernphase zeitlich befristet unterhalb des Mindestlohns bezahlt werden können«. Wie so oft, setzte sich Seehofer durch. Für Langzeitarbeitslose »gilt der Mindestlohn in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung nicht«, wie es im entsprechenden Gesetz heißt. Allerdings ist der Absatz mit der Aufforderung an die Bundesregierung versehen, bis zum 1. Juni 2016 »darüber zu berichten«, ob die Ausnahme die Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt gefördert hat. Zudem soll die Bundesreg...


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