Gericht: Kopftuchverbot für Jurareferendarinnen ist unzulässig

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Augsburg. Das Augsburger Verwaltungsgericht hat das Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen in Bayern für unzulässig erklärt. Das Gericht gab am Donnerstag einer muslimischen Jurastudentin Recht, die seit 2014 im sogenannten Vorbereitungsdienst bei der Justiz ist und dabei eine Auflage erhalten hatte, wonach sie bei Auftritten mit Außenwirkung kein Kopftuch tragen dürfe. Der Freistaat Bayern kündigte umgehend Berufung an. Das Münchner Oberlandesgericht, das die Frau eingestellt hatte, hatte sich bei der Auflage an einer Verordnung des Justizministeriums von 2008 orientiert. Danach müssen Referendarinnen im Gerichtssaal oder bei Zeugenvernehmungen auf ihr Kopftuch verzichten. Die Augsburger Richter bemängelten nun, dass es für einen solchen Eingriff in die Religions- und Ausbildungsfreiheit keine gesetzliche Grundlage gebe. dpa/nd

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