Präsidentenschmarrn

Nach Gerichtsurteil: Österreicher müssen Wahl des Staatsoberhauptes wiederholen

Berlin. Auf dem Teller macht er sich gut, so ein Schmarrn; der Kaiserschmarrn ist Nationalgericht des Österreichers, und das versteht jeder, der mal gekostet hat. In der Politik bezeichnet »Schmarrn« weniger Freundliches, ist mit dem Wort in Österreich doch so etwas wie »Blödsinn« gemeint. Am Freitag wurde dank einem Urteil des Verfassungsgerichts in Wien aus der jüngsten Wahl des Staatsoberhaupts so etwas wie ein Präsidentenschmarrn. Sie muss wiederholt werden, entschieden die Richter, weil Unregelmäßigkeiten bei der Stimmauszählung festgestellt wurd...


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