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Auch auf der Toilette möglich

Dienstunfall

Ein Unfall auf der Toilette einer Behörde kann nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts durchaus ein Dienstunfall sein.

Mit dieser Entscheidung der 26. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin vom 4. Mai 2016 (Az. 26 K 54.14) bekam eine Mitarbeitern des Berliner Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg Recht.Die Beamtin war im August 2013 während des Dienstes in einem Toilettenraum gegen einen weit geöffneten Fensterflügel gestoßen. Sie erlitt eine Platzwunde sowie eine Prellung und musste ärztlich behandelt werden....

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1017497.auch-auf-der-toilette-moeglich.html

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