nd-aktuell.de / 06.07.2016 / Ratgeber / Seite 22

Hartz-IV-Reform benachteiligt Trennungskinder

Köln. Die Nationale Armutskonferenz warnt davor, Alleinerziehenden das Sozialgeld zu kürzen. Der Dachverband mehrerer Sozialverbände kritisierte, die von der Bundesregierung geplante Hartz-IV-Reform gehe zu Lasten von Alleinerziehenden und Trennungskindern. Nach Angaben der Armenlobby soll alleinerziehenden Hartz-IV-Beziehern für jeden Tag, den das Kind beim anderen Elternteil verbringt, das Sozialgeld für das Kind gestrichen werden. Das sind neun Euro für 6- bis 14-Jährige und 10,20 Euro für 14- bis 18-Jährige. Diesen Betrag kann dann der andere Elternteil für sich beanspruchen, falls auch er Hartz IV bezieht. Wenn aber der andere Elternteil keine Grundsicherung bezieht, soll das Sozialgeld dennoch gekürzt werden, kritisierte der Verband. Alleinerziehende müssten zukünftig also möglicherweise mit einem geringeren Haushaltsbudget klarkommen. Fast 40 Prozent der Alleinerziehenden - meistens Frauen - sind auf Hartz IV angewiesen. Die Folge der geplanten Reform für Trennungspaare: Wer kein Geld verlieren möchte, verhindert, dass das Kind mehr Zeit mit dem Ex-Partner verbringt. epd/nd