Autokauf: Fehlende Garantie ist ein Rückgabegrund

Viele Autokäufer haben Angst, beim Kauf eines Gebrauchten übers Ohr gehauen zu werden. Ein BGH-Urteil schützt sie vor Trickserei mit der Garantie: Ein Mangel hier zählt wie ein Schaden.

Hat ein Gebrauchtwagen trotz Zusage keine Garantie mehr, kann der Käufer das Auto unter Umständen beim Händler zurückgeben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 15. Juni 2016 (Az. VIII ZR 134/15) entschieden.

Geklagt hatte der Besitzer eines 42 000 Euro teuren Sportcoupés, das kurz nach dem Kauf über eine Internetplattform im Juli 2013 Probleme machte und mehrmals in die Werkstatt musste. Dort wurden zwei Teile ausgetauscht - zunächst auf Garantie, denn nach den Angaben des Händlers sollte d...


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