Akten zum Brandanschlag in Tröglitz geschlossen

Behörden sehen keine »erfolgversprechenden« Ansätze / Würzburg: Flüchtlingshelfer erhalten nach islamistischem Angriff Hass-Mails

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Berlin. Die Staatsanwaltschaft Halle hat die Ermittlungen zum Brandanschlag auf eine bezugsfertige Flüchtlingsunterkunft inn Tröglitz eingestellt. Gut 15 Monate nach dem Brandanschlag in dem kleinen Ort im Burgenlandkreis sei kein Täter gefunden worden, begründete die Staatsanwaltschaft am Freitag ihre Entscheidung. Wie sie erst jetzt mitteilte, wurde der Fall schon vor knapp zwei Wochen zu den Akten gelegt. Weitere erfolgversprechende Ansätze seien derzeit nicht ersichtlich. »Es ist jetzt erst einmal ein Strich drunter«, sagte ein Behördensprecher. Sollten sich neue Ansätze ergeben, seien auch weitere Ermittlungen möglich.

Damit bleibt der Fall, der über die Grenzen Deutschlands hinaus Schlagzeilen machte, unaufgeklärt. Die Täter bleiben unbekannt. In der Nacht zu Ostersamstag waren sie in das fertig eingerichtete Haus eingebrochen, in das nur wenige Wochen später 40 Flüchtlinge ziehen sollten. Mit Brandbeschleuniger setzten die Täter an mehreren Stellen das Haus in Brand. Bewohner, die in unmittelbarer Nähe des Feuers schliefen, konnten von Nachbarn noch gewarnt werden.

Tröglitz lieferte damals bereits zum zweiten Mal Anlass für bundesweite Schlagzeilen: Zuvor hatte der Rücktritt des ehrenamtlichen Bürgermeisters Markus Nierth (parteilos) für Debatten gesorgt. Er hatte sich und seine Familie nicht ausreichend gegen Demos geschützt gesehen, die die rechtsextreme NPD als Protest gegen die Unterbringung der Flüchtlinge jeden Sonntag angemeldet hatte.

Nach dem Brandanschlag gründete die Polizei die Soko »Kanister« und bat mit Fernsehauftritten und Flyern vor Ort um Hinweise. Eine Belohnung in Höhe von 20 000 Euro wurde für den entscheidenden Tipp ausgesetzt. Hunderte Hinweise gingen laut Staatsanwaltschaft ein, 250 Vernehmungen gab es. Doch die Bemühungen führten zu keinem Täter.

Zwar seien sechs namentlich bekannte Personen ermittelt worden, die mit dem Feuer in Verbindung stehen könnten, erklärte die Staatsanwaltschaft. Doch der Verdacht habe sich nicht bestätigt. Ein im Herbst verhafteter Tatverdächtiger musste freigelassen werden. Der Verdacht ließ sich nicht ausreichend erhärten.

Flüchtlingshelfer erhalten nach Würzburg-Angriff Hass-Mails

Mitglieder des Ochsenfurter Helferkreises für Flüchtlinge haben nach dem Axt-Angriff bei Würzburg Hass-Mails und Morddrohungen erhalten. In einer Mitteilung sprachen Mitglieder des Helferkreises von Menschen, die sie aktuell »beschimpfen und mit Hass überschütten«. Um der Propaganda radikaler Organisationen nicht in die Hände zu spielen, kündigten sie an, »diesen E-Mails weder Raum (zu) geben, noch sie (zu) kommentieren«. Die Helfer wollten an der Seite der Flüchtlinge bleiben.

Die Tat von Montagabend, bei der ein 17-Jähriger fünf Menschen verletzte, sei die eines Einzelnen gewesen und dürfe nicht allen Geflüchteten zugerechnet werden. Auch die Pflegefamilie trage keine Verantwortung für die Gewalttat. Über die Hass-Mails hatte zuerst die »Süddeutsche Zeitung« berichtet.

Staatsanwaltschaft: Kein fremdenfeindliches Motiv bei Handgranatenwurf

Im Verfahren um den Wurf einer Handgranate auf das Gelände einer Flüchtlingsunterkunft im baden-württembergischenn Villingen Ende Januar hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Der Vorwurf gegen die sechs Angeklagten lautet versuchter Mord, versuchtes Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, wie die Staatsanwaltschaft Konstanz am Donnerstag mitteilte. Der Fall hatte Ende Januar bundesweit für Entsetzen gesorgt, da die Polizei zunächst ein fremdenfeindliches Motiv nicht ausgeschlossen hatte. Die Täter hatten eine Granate auf das Gelände einer Unterkunft in Villingen-Schwenningen geworfen, die jedoch nicht explodierte.

Später erklärten die Ermittler, Konflikte zwischen den in der Region tätigen Sicherheitsunternehmen »dürften« das Motiv für den Angriff gewesen sein. In der Mitteilung der Staatsanwaltschaft heißt es nun: »Ein fremdenfeindlicher Hintergrund kann nach dem Ergebnis der Ermittlungen ausgeschlossen werden.« Drei Angeklagten im Alter von 24 und 23 Jahren wird demnach zur Last gelegt, eine scharfe Handgranate auf einen mit drei Wachleuten besetzten Container auf dem Gelände der Flüchtlingsunterkunft geworfen und »hierbei in Kauf genommen zu haben, dass die Handgranate explodieren und die Wachleute unter Umständen tödlich verletzen könnte«.

Zwei Betreiber eines Sicherheitsunternehmens, so die Staatsanwaltschaft, sollen die drei Männer zu der Tat angestiftet haben. Ziel sei es gewesen, »auf das mit der Bewachung der Flüchtlingsunterkunft betraute rivalisierende Sicherheitsunternehmen Druck auszuüben«. Ein sechster Angeklagter soll bereits eine Nacht zuvor mit zwei der anderen Angeklagten zu der Flüchtlingsunterkunft gefahren sein, um eine Handgranate zu werfen. Da die Männer aber befürchteten, dass sie gesehen wurden, brachen sie die Aktion ab. nd/Agenturen

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