Vermieter muss Schaden beseitigen

Mietrecht: Schimmel durch bauliche Mängel

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Ein Mieter beschwerte sich über Schimmel an den Wänden seiner Wohnung. Ein Bauexperte des Vermieters empfahl, mehr zu heizen und öfter zu lüften.

Damit gab sich der Mann nicht zufrieden, denn er ging von Mängeln in der Bausubstanz des Gebäudes aus. Vor Gericht forderte er vom Hauseigentümer, die Mängel zu beheben.

Zu Recht, entschied das Amtsgericht Bremen (Az. 9 C 447/13). Dass der Mieter zu wenig ...


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