NPD scheitert in Karlsruhe

Nazi-Partei verliert im Streit um Parteizentrale in Berlin-Köpenick

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Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht wies am Mittwoch einen Eilantrag der rechtsextremen NPD auf Rückübertragung ihrer Parteizentrale in Berlin-Köpenick zurück. Die NPD hatte das Gebäude als Sicherheitsleistung abtreten müssen, weil sie die Parteienfinanzierung für das laufende Jahr nach einem möglichen Verbot zurückzahlen müsste. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hatte Mittel aus der Parteienfinanzierung für das laufende Jahr im Februar 2016 festgelegt und der NPD die Auszahlung der ersten Abschlagszahlung in Höhe von 290 000 Euro nur unter der Bedingung einer entsprechenden Sicherheitsleistung gewährt.

Die NPD habe nicht dargelegt, warum die Übertragung des Gebäudes als Sicherheitsleistung sie »an der Wahrnehmung ihrer verfassungsrechtlichen Aufgaben« als Partei hindere, hieß es in der Entscheidung Karlsruhes. Zudem habe die NPD weder den finanziellen Bedarf dieser Aufgaben konkret beziffert noch belegt, dass sie dafür nicht über ausreichende Mittel verfüge. AFP/nd

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