Neues Gesetz zur Integration

Für Geflüchtete traten am Samstag neue Regelungen in Kraft

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Berlin. Das vor der Sommerpause von Bundestag und Bundesrat beschlossene Integrationsgesetz ist am Samstag in Kraft getreten. Es enthält eine Reihe von Regelungen, mit denen die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt vereinfacht wird, zusätzlich sieht es neue Möglichkeiten vor, Auflagen und Sanktionen zu verhängen.

Schon während des Asylverfahrens sollen Flüchtlinge nun die Möglichkeit haben, eine Arbeit aufzunehmen. So können sie zum Beispiel in der Unterkunft bei der Essensausgabe mitarbeiten oder Grünanlagen pflegen. Am 1. August startete die Bundesregierung ein ein entsprechendes Programm, das 100 000 Arbeitsgelegenheiten schaffen soll.

Geduldete Flüchtlinge erhalten mit dem neuen Gesetz ein Bleiberecht für die gesamte Dauer der Berufsausbildung und die eventuell anschließende Beschäftigung. Damit soll ihnen und den Ausbildungsbetrieben mehr Rechtssicherheit gegeben werden.

Außerdem verzichtet die Bundesagentur für Arbeit in einigen Regionen für drei Jahre auf die »Vorrangprüfung«. Hier fällt nun die bisher notwendige Prüfung weg, ob eine entsprechende Stelle auch mit einer »bevorrechtigten« Person besetzt werden kann. Eine weitere Bestimmung sieht vor, dass die Bundesländer Flüchtlingen bis zu drei Jahren nach Ankunft einen Wohnsitz zuweisen können. Dies soll die Konzentration Zugezogener auf die Ballungsräume verhindern. Weiter verpflichtet das Integrationsgesetz die Geflüchteten, früher Deutsch zu erlernen. Sie müssen binnen eines Jahres an einem Integrationskurs teilnehmen, statt wie bisher in zwei Jahren. Bestimmte Leistungsberechtigte werden zur Teilnahme an Integrationskursen gezwungen, bei »Integrationsverweigerung« drohen ihnen nun Leistungskürzungen.

Unionsfraktionschef Volker Kauder sagte mit Blick auf die Integration, es sei nun viel geschehen, um den Menschen den Einstieg in die Gesellschaft zu erleichtern. Die Flüchtlinge müssten aber »auch selbst ihren Beitrag dazu leisten«. Auf heftige Kritik stößt das Gesetz jedoch bei den Oppositionsparteien und verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen. Kritisiert wird unter anderem der »Zwangscharakter« durch Sanktionsdrohungen und die mit 80 Cent pro Stunde schlechte Bezahlung von Asylbewerbern. Der DGB moniert die Schlechterstellung Geflüchteter gegenüber bisherigen Ein-Euro-Jobbern und befürchtet Lohndumping. nd/Agenturen

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