nd-aktuell.de / 16.08.2016 / Ratgeber

Deutsche Bahn erweitert ihr Angebot

Jede Woche im nd-ratgeber Tipps von A wie Arbeit bis V wie Verbraucherschutz

Die Deutsche Bahn setzt ihre Preisschlacht gegen Fernbusse und Billigflieger fort und erweiterte vor allem im August und September ihr Angebot.
Die Deutsche Bahn setzt ihre Preisschlacht gegen Fernbusse und Billigflieger fort und erweiterte vor allem im August und September ihr Angebot.

Die Deutsche Bahn hat seit dem 1. August 2016 ihr Angebot erweitert. Allerdings wird für Bahnfahrer mancher Service auch teurer. Über die unterschiedlichen Veränderungen für Bahnreisende – positive wie negative – informiert ausführlich der nd-ratgeber.

Aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs: Patientenverfügung muss konkret sein. Aufgrund dieses Urteils können Millionen Patientenverfügungen womöglich unwirksam sein.
Den nd-ratgeber hat daraufhin eine Fülle von Leserfragen erreicht. Der Tenor: eine totale Verunsicherung: »Ich bin nach dem BGH-Urteil total verunsichert, ob meine Patientenverfügung in der jetzigen Form noch gültig sein wird. Es war zu hören, dass Ankreuzformulare unzureichend sein sollen.« Auf die wichtigsten Fragen will der nd-ratgeber Antworten geben.

Arbeitsrecht: Mindestlohn ist ist bei Bereitschaftsdienst zu zahlen. Für die Stunden, in denen die Arbeiter im Bereitschaftsdienst auf ihren Einsatz warten, haben sie Anspruch auf den Mindestlohn von derzeit 8,50 Euro pro Stunde, entschied das Bundesarbeitsgericht in einem zweiten Grundsatzurteil seit Einführung des Mindestlohns vor eineinhalb Jahren. Für den Präzedenzfall sorgte ein Rettungssanitäter aus Nordrhein-Westfalen. Die Begründung des Urteils ist im nd-ratgeber nachzulesen.

Gebrauchsrechte und -pflichten im Mietverhältnis: Die »eigenen« vier Wände gelten als Rückzugsraum, als Ort individueller Entfaltung. Regulierungen werden da schnell als Einschränkung der persönlichen Freiheit empfunden. Das Problem: Der Vermieter hat vielleicht eine ganz andere Vorstellung davon, was »normales« Wohnen ist und was seinem Eigentum schadet oder aus anderen Gründen zu unterbleiben hat. Außerdem gibt es da noch die Nachbarn, die nicht hinnehmen wollen, dass nachts Schlagzeug gespielt oder die Wohnung zum Ferienapartment wird. Die Frage, in welcher Art und Weise man die Wohnung sowie die Gemeinschaftsräume nutzen darf, sorgt daher immer wieder für Streit und befasst nicht selten die Gerichte.

Rücktritt vom Immobilienkaufvertrag - nicht uneingeschränkt gilt: Gekauft wie gesehen? Wem als Käufer einer Immobilie Mängel verschwiegen wurden, muss er das nicht hinnehmen. Über zwei Gerichtsurteile, die zeigen, dass der Grundsatz »gekauft wie gesehen« nicht uneingeschränkt gilt, informiert ein Experte im nd-ratgeber.

Familiengeld geplant - Mütter sollen zu stärkerer Berufstätigkeit ermutigt werden. Mit einem höchst umstrittenen Vorhaben ist die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) unlängst an die Öffentlichkeit getreten: Es geht um ein neues und steuerfreies Familiengeld von monatlich 300 Euro. Einzelheiten, Modalitäten und ein eventueller Zeitpunkt des Inkrafttretens sind im nd-ratgeber nachzulesen.

Versicherungen für die Schultüte: Erstklässler gut versichert unterwegs. Nach den Sommerferien machen sich viele Abc-Schützen das erste Mal auf den Weg zur Schule. Versicherungsvermittler wittern dann oft das Geschäft mit den besorgten Eltern, die ihre kleinen Verkehrsanfänger auf dem Schulweg gut versichert wissen wollen. Ratschläge für Eltern finden sich im nd-ratgeber.
Wenn Fluggäste auf der Strecke bleiben … - Für abgesagte Flüge, für große Verspätungen oder überbuchte Flieger steht Reisenden Geld von der Airline zu. Aber der Anspruch steht oft nur auf dem Papier. Dabei haben Passagiere nach EU-Richtlinien Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich. Fragen und Antworten im nd-ratgeber.