Deutscher Pass rechtmäßig

Kind aus einer »Regenbogenfamilie«

  • Lesedauer: 1 Min.

Das entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am 14. Juli 2016 (Az. 19 A 2/14) und kippte ein Urteil aus der ersten Instanz am Verwaltungsgericht Köln.

Der Kläger, ein sechsjähriger Junge, wurde 2010 von einer indischen Leihmutter geboren. Der Vater lebt mit seinem eingetragenen Lebenspartner und mittlerweile fünf weiteren Kindern in Israel. Da er deutscher Staatsbürger ist, fordert er für seinen Sohn ebenfalls einen deutschen Pass Dies hatten die deutschen Behörden mit Verweis auf die Rechtslage bislang abgelehnt. Demnach wäre der Ehemann der Leihmutter in Indien der rechtliche Vater. Diese Sicht hatte das Verwaltungsgericht Köln in der ersten Instanz bestätigt.

Für das OVG war aber entscheidend, dass ein Familiengericht in Israel im vergangenen Jahr den Vater des Klägers als Erzeuger anerkannt hatte. Was die Richter in Münster ebenfalls bei ihrer Entscheidung berücksichtigten: Das Kind lebt nachweislich in einem für ihn positiven Familienumfeld. dpa/nd

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