Sogenannte »wilde Ehen« haben keinen Anspruch auf Splitting

Ehegattensplitting

Der Rechtsbegriff »eingetragene Lebenspartnerschaften« umfasse ausschließlich gleichgeschlechtliche eheähnliche Gemeinschaften, heißt es im Urteil des Finanzgerichts Münster (Az. 10 K 2790/14 E), das am 15. Juli 2016 veröffentlicht wurde.

Geklagt hatte ein Paar, das ohne Trauschein mit seinen drei gemeinsamen Kindern in einem Haushalt lebt. Das Finanzamt hatte ihre beantragte Zusammenveranlagu...


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