Gericht: Kein Anspruch auf Sozialhilfe für EU-Bürger

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Mainz. Im Streit um die Zahlung von Sozialhilfe an EU-Ausländer hat sich das rheinland-pfälzische Landessozialgericht gegen die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gestellt. In einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss betonten die Richter, dass weder EU-Bürgern noch deren Kindern Zahlungen zustehen. In erster Instanz war das zuständige Jobcenter angewiesen worden, die Leistungen vorläufig zu gewähren. Die Entscheidung des Bundessozialgerichts, dass EU-Bürgern nach sechsmonatigem Aufenthalt Sozialleistungen zustehen, verwarfen die Mainzer Richter als »nicht überzeugend«. Verhandelt wurde der Fall einer bulgarischen Familie, die 2014 eingereist war. Der Vater hatte mehrere Monate lang als Möbel- und Küchenmonteur gearbeitet, die Stelle aber selbst gekündigt. epd/nd

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