Erste Gültigkeit soll im Januar 2021 enden

Neues Verfallsdatum für alte Führerscheine

Der Bundesrat hatte am 8. Juli 2016 die Verordnung zur Umsetzung der EU-Führerscheinrichtlinie von der Tagesordnung abgesetzt. Doch es ist davon auszugehen, dass die Länderkammer die Sache demnächst behandelt.

Die Bundesregierung hatte dem Bundesrat eine Verordnung vorgelegt, mit der sie die Vorgaben der 3. EU-Führerscheinrichtlinie vollständig umsetzen will. Sie möchte damit auf Beanstandungen der EU-Kommission reagieren, die Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof auf vollständige Umsetzung der Richtlinie verklagt hatte.

Die vorliegende Verordnung enthält eine Vielzahl von Änderungen, unter anderem zur Abgrenzung der Fahrerlaubnisklassen für kleinere Lkw und Minibusse, zu Auflagen für Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen beispielsweise durch Herz- und Gefäßkrankheiten, Anforderungen an die Begleitperson für Fahranfänger ab 17 Jahren und diverse Verfahrensvorschriften für die Führerscheinbehörden.

Angestrebt wird auch, dass die Autofahrer in Deutschland ihre Führerscheine früher umtauschen müssen als bislang vorgesehen. Die Bundesländer wollen das Verfallsdatum für die Fahrerlaubnis gestaffelt vorziehen.

Seit 2013 gilt eine EU-Richtlinie, die Regeln zu mehr als 110 europäischen Führerscheintypen vereinheitlicht. Neu ausgestellte Dokumente gelten seitdem nicht mehr lebenslang, sondern haben eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren. Damit soll ein möglichst aktueller Fälschungsschutz gewährleistet sein. Eingedämmt werden soll damit auch der »Führerscheintourismus«, also dass man bei Entzug seines Führerscheins in einem anderen EU-Land einen neuen macht.

Nach den Plänen der Bundesregierung sollen die Führerscheine - abgestuft nach Geburtsjahrgängen - bis 2024 ausgewechselt werden, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind. Die etwa 30 Millionen ab 1. Januar 1999 vergebenen Lizenzen müssten dann abgestuft je nach Ausstellungsjahr bis zum 19. Januar 2033 durch neue Plastikkärtchen in einheitlichem EU-Standard umgetauscht werden. Mit dieser Neuregelung würde sichergestellt, dass die Behörden in den Bundesländern die Vielzahl der künftigen Anträge bewältigen könnten.

Für die Autofahrer folgt daraus ein Zweistufenplan: Da sind zum einen die 15 Millionen Papierführerscheine, die vor 1999 ausgestellt wurden. Bei ihnen soll die erste Umtauschetappe schon bis 19. Januar 2021 laufen, und zwar für Fahrer mit Geburtsjahren 1953 bis 1958. Die Geburtsjahre 1959 bis 1964 sollen bis 2022 dran sein, die Jahrgänge 1965 bis 1970 bis 2023, alle Jüngeren bis 2024. Wer vor 1953 geboren wurde, kann den Führerschein bis 2033 behalten.

Zum anderen gibt es 30 Millionen Führerscheine im Scheckkartenformat, die ab 1999 ausgestellt wurden. Die erste Umtauschstufe für sie liefe demnach bis 2025, nämlich für die Ausstellungsjahre 1999 und 2000. Dann geht der Umtausch Jahr für Jahr weiter - bis zum 19. Januar 2033 für Dokumente mit Ausstellung bis 18. Januar 2013.

Wichtig für die Umtauschaktion ist: Eine neue Prüfung beschert der Umtausch den Autofahrern nicht - aber natürlich Unkosten. Denn nötig sind ein neues Foto - und rund 20 Euro Gebühr für den neuen EU-Führerschein.

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