Hartz IV wird noch schärfer

Wer gegen Regeln verstößt, soll künftig Leistungen zurückzahlen

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

Von vielen Medien unbeachtet, hat sich in der umstrittenen Hartz-IV-Novelle von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) ein Paragraf versteckt, der es in sich hat. Die »Bild« brachte es am Freitag in gewohnt knapper Diktion auf den Punkt: »Jobcenter können jetzt die Stütze schneller streichen«. Der Artikel bezog sich auf den neuformulierten Paragraf 34 des Sozialgesetzbuches II, das Hartz IV regelt. Wer »vorsätzlich oder grob fahrlässig die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen« herbeigeführt habe, heißt es da, der soll zum Ersatz der »Geld- und Sachleistungen verpflichtet« werden. Das heißt, die Betroffenen müssten Leistungen für bis zu drei Jahre zurückzahlen.

Eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbei...


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