Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Fahrtkostenpauschale nicht auf Hartz IV anrechnen

Eine Fahrtkostenpauschale, die ein Langzeitarbeitsloser für Fahrdienste in einem Nebenjob erhält, darf nicht mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet werden. Eine solche Pauschale erhöhe nicht die Mittel für den Lebensunterhalt, sondern gleiche nur die vom Arbeitgeber veranlassten Kosten des Klägers aus, erklärte das Sozialgericht Dortmund (Az. S 31 AS 2064/14) in einem am 19. April 2016 veröffentli...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1024477.fahrtkostenpauschale-nicht-auf-hartz-iv-anrechnen.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.