Rente des Vaters wird auf Hartz IV angerechnet

Bundesverfassungsgericht: In Haushalt der Eltern lebende ALG-II-Empfänger müssen Kürzungen hinnehmen / Kipping: »Leben in Gemeinschaft und gegenseitiges Unterstützen werden bestraft«

Karlsruhe. Erwachsenen Hartz-IV-Beziehern unter 25 Jahren, die im Haushalt ihrer Eltern leben, darf das Arbeitslosengeld II pauschal auf 80 Prozent gekürzt werden. Denn selbst wenn die Eltern nicht unterhaltspflichtig sind, sei davon auszugehen, dass diese ihre Kinder unterstützen, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Die Karlsruher Richter bestätigten damit die gesetzlichen Bestimmungen. (AZ: 1 BvR 371/11)

Nach dem Sozialgesetz erhalten erwachsene, unter 25 Jahre alte und noch bei den Eltern lebende Kinder nicht den vollen Hartz-IV-Regelsatz für Alleinstehende von 404 Euro, sondern nur 80 Prozent davon. Dabei wird ange...


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