nd-aktuell.de / 12.09.2016 / Politik / Seite 5

Flüchtlinge sind doch keine »Sex-Gangster«

Zwei Asylsuchende vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen / Angeblicher Missbrauch im Erlebnisbad hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht

Dieter Hanisch, Kiel

Die Staatsanwaltschaft hatte die beiden 14 und 34 Jahre alten Flüchtlinge angeklagt, sich am 28. Februar dieses Jahres in einem der größten Schwimmbäder Norddeutschlands gemeinsam an zwei 14 und 18 Jahre alten Mädchen vergangen zu haben.

Das Boulevardblatt »Bild« erweckte bereits unmittelbar nach dem Vorfall den Eindruck zu wissen, was in dem Norderstedter Spaßbad Arriba geschehen ist. Die Zeitung nannte die beiden Flüchtlinge kurzerhand »Sex-Gangster«. Ein Polizeisprecher sprach gegenüber dem Boulevardblatt von »massiven Handlungen« und einer »schweren Straftat«.

Vermutlich auch wegen der sexuellen Übergriffe in der Silvesternacht machte der Schwimmbad-Fall in Deutschland und im Ausland Schlagzeilen. Manche Nutzer in sozialen Medien nahmen den Fall der beiden Afghanen als eine Art Beweis dafür, wie gefährlich Flüchtlinge für Frauen in Deutschland sein könnten.

Das Erlebnisbad Arriba reagierte kurz nach den Vergewaltigungsvorwürfen mit einer Erweiterung seines Sicherheitskonzeptes: Die Video-Überwachung sei erweitert und das Security-Team aufgestockt worden, hieß es damals. Aktuell sollen sich Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes auch »unerkannt in Badehosen« unter die Badegäste mischen.

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) hatte hingegen einen ausgewogenen Umgang mit tatsächlichen oder vermeintlichen Übergriffen von Flüchtlingen angemahnt.

In dem dreitägigen Prozess, der jetzt zu Ende ging, wurden die Flüchtlinge von dem Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen, weil die Aussagen der zwei vermeintlichen Opfer in den Augen der Amtsrichterin und der Staatsanwaltschaft nicht beziehungsweise nur bedingt zu verwerten waren. Eine der jungen Frauen hatte bereits sechsmal gegen Männer ausgesagt und diese einer Vergewaltigung bezichtigt. In keinem Fall kam es zu einer Verurteilung.

Die Aussagen der jungen Hauptbelastungszeugin stufte das Gericht als gar nicht verwertbar ein. Die 14-Jährige hatte eine schwere Hirn-Operation. In einem Glaubwürdigkeitsgutachten heißt es unter anderem, Gedächtnislücken würden von dem Mädchen »ausgefüllt«. Dies sei kein bewusstes Lügen. Trotzdem mache es ihre Aussagen letztendlich wertlos, sagte die Richterin in der Urteilsbegründung.

Der 34-jährige Angeklagte räumte in dem Verfahren ein, einer jungen Frau in Hüftnähe einen Kuss gegeben zu haben. Dafür bekam er eine achtmonatige Bewährungsstrafe wegen sexueller Nötigung in einem minderschweren Fall.

Angebliche Belästigungen einer Gruppe von Flüchtlingen gegenüber drei jungen Mädchen in einer Kieler Einkaufspassage schafften es am 25. Februar in die Tagesschau, selbst in den USA wurde darüber berichtet. Die Einbeziehung des stellvertretenden Landespolizeidirektors und Innenministers in die Angelegenheit verliehen dem Vorgang großes Gewicht. Von einem regelrechten Sex-Mob mit 20 bis 30 Männern war die Rede. Die Polizei sprach von Foto- und Filmaufnahmen aus deren Reihen, was zur Beschlagnahmung zahlreicher Mobiltelefone führte. Die drei Mädchen zwischen 15 und 17 Jahren hatten angeben, gefilmt worden zu sein.

Anfang April räumte die Staatsanwaltschaft in Kiel dann ein, dass keine Fotos und Filme angefertigt wurden. Übrig blieb eine Anklage gegen zwei Flüchtlinge, die sich der ins Einkaufszentrum gerufenen Polizei bei der Personalienfeststellung und Beschlagnahme ihrer Handys widersetzt hatten. Mit Agenturen