nd-aktuell.de / 21.09.2016 / Brandenburg / Seite 10

Land hilft bei Altanschlusskosten

250-Millionen-Euro-Darlehen zur Begleichung von Forderungen im Abwasserbereich

Wilfried Neiße
und Tomas Morgenstern

Die rot-rote Landesregierung will die Kommunen und Aufgabenträger bei der Bewältigung der sogenannten Altanschließerproblematik unterstützen. Wie Innenminister Karl-Heinz-Schröter (SPD) am Dienstag in Potsdam im Anschluss an die Kabinettssitzung informierte, beabsichtigt das Land, einen Teil der Konsequenzen aus der Abwasser-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom November 2015 finanziell abzufedern. Das Kabinett werde dem Landtag ein entsprechendes Hilfspaket im Volumen von insgesamt 250 Millionen Euro vorlegen, der darüber im Rahmen der Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2017/2018 zu entscheiden habe. Schröter sprach von einem »ausgewogenen Vorschlag der Landesregierung« und wies ausdrücklich darauf hin, dass den kommunal Verantwortlichen »die Entscheidung damit nicht abgenommen« werde.

Schröter zufolge werde das Land jene Zweckverbände und Gemeinden nicht allein lassen, die mit der Rückzahlung der zu Unrecht kassierten Anschließerbeiträge objektiv überfordert wären und in erhebliche finanzielle Schieflage zu geraten drohten. In einer Woche will er einen Kabinettsbeschluss dazu herbeiführen.

Im Einzelnen wolle das Land zinslose Darlehen in einer Gesamthöhe von 200 Millionen Euro, rückzuzahlen über viele Jahre, zur Deckung der durch Beitragsrückzahlungen entstehenden möglichen Finanzierungslücken zur Verfügung stellen. Weitere 50 Millionen Euro sollen betroffene Zweckverbände zusätzlich erhalten. Damit will sich das Land unter anderem an Gerichts- und Verwaltungskosten beteiligen. Zweckverbände, die aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sind, das Darlehnsprogramm zu nutzen, sollen »im Bedarfsfall finanzielle Unterstützung aus dem Landeshaushalt erhalten«. Alle Hilfen sollen über die Landesinvestitionsbank (ILB) abgewickelt werden. Schröter betonte, dass man nicht sämtliche Forderungen zurückzahlen werde, seien sie rechtmäßig erhoben oder nicht.

Bei der mühsamen Suche nach Wegen durch die Abwasser-Untiefen, die in den vergangenen zwei Jahrzehnten entstanden sind, ist die Anerkennung von enormen juristischen Schwierigkeiten der einzige Konsens. Voraus ging ein jahrelanges Hin und Her mit einer unterschiedlichen, ja gegensätzlichen Rechtsauslegung durch verschiedene Gerichtsinstanzen. Das, verbunden mit verschiedenen Erlassen des zuständigen Innenministeriums, hatte eine Situation geschaffen, in der niemand mehr wusste, was eigentlich galt. Ein von der Landesregierung in Auftrag gegebenes Gutachten stellte Lösungsansätze vor, die von weitgehendem Verzicht auf Rückerstattung der bestandskräftig eingeforderten Anschließergebühren bis zur vollständigen Rückerstattung auch jener Beiträge reichte, die ohne jeglichen Vorbehalt beglichen worden waren.

Am Dienstag sagte der Innenminister, das Land sei in keiner Zahlungsverpflichtung, aber dennoch bereit, zu unterstützen. Wenn Zweckverbände zwischenzeitlich mit Rückerstattungen von Altanschließerbeiträgen begonnen hätten, »dann haben sie sicher zuvor geprüft, dass sie sich das auch leisten können«. Wer finanziell stark sei, brauche keine Förderung. Das skizzierte Angebot sei sein letztes Wort. Noch einmal wird das Land nicht helfen können.

Für die BVB/Freie Wähler forderte der Abgeordnete Pèter Vida die vorbehaltlose Einführung des »Gebührenmodells«. Wasser sei so zu behandeln wie der elektrische Strom. Dies sei der am meisten transparente Weg und trage in sich den »Zwang zur Sparsamkeit«. Die in der Vergangenheit geforderten Gebühren müssten zurückgezahlt werden, jedoch dürften die Anschlusskosten nicht dort einfließen. Vida sprach von 300 bis 400 Millionen Euro, für die das Land aufkommen müsse. Zudem sollten »auch Neuanschließer ihr Geld zurückerhalten«. Alles über Gebühren zu bezahlen, sei der »sauberste und am Ende auch günstigste Weg«.

LINKE-Fraktionschef Ralf Chris᠆toffers sagte, das Land stehe nicht nur moralisch sondern auch finanziell in der Verantwortung. Und SPD-Fraktionschef Mike Bischoff sprach von einem »ausgewogenen Vorschlag«, der einen spürbaren Beitrag zur Lösung des Problems leiste.

Grünen-Fraktionschef Axel Vogel vertrat die Auffassung, dass das Land »nicht komplett für die Rückzahlung der Beiträge aufkommen« könne. Es gelte immer noch die kommunale Selbstständigkeit und Zuständigkeit. Auch sei sicherzustellen, dass Rückzahlungen von zu Unrecht geforderten Anschlussbeiträgen rechtssicher erfolgen. Ein weiteres Problem seien die in der Vergangenheit aufgelaufenen enormen Kosten bei Klage- und Verwaltungsverfahren. Dazu kämen noch fällige Zinszahlungen. Falls Zweckverbände nun Kredite aufnehmen müssen, sollte Vogel zufolge das Land als Garant auftreten.