Pflichtteil trotz falscher Erklärung

Der 10. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm bestätigte am 5. September 2016 eine erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Dortmund (Az. 10 U 83/15). Damit bekräftigten die Richter die hohen Hürden, die das Zivilrecht für eine sogenannte Erb- oder Pflichtteilsunwürdigkeit setze. Hätte die Frau ein Testament gefälscht, hätte sie jeglichen Erbanspruch verloren.

In dem dreijährigen Rechtsstreit war ein heute 50-jähriger Dortmunder 2007 von seiner Mutter mit notariellem Testament als Alleinerbe eingesetzt worden, seine...


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