Neues Gesetz für Strafvollzug tritt in Kraft

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Am heutigen Sonnabend tritt das erste eigene Landesgesetz für den Strafvollzug in Kraft. Die modernen Regelungen dienten der Resozialisierung von Gefangenen, der Sicherheit der Bevölkerung und dem Opferschutz, sagte der scheidende Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) der Deutschen Presse-Agentur. Bislang galt das Strafvollzugsgesetz des Bundes aus dem Jahr 1977. Derzeit sitzen knapp 4050 Gefangene in den Berliner Haftanstalten. Die Vorbereitung von Inhaftierten auf ein straffreies Leben »draußen« stehe im Mittelpunkt, so Heilmann. Die Gefängnisse werden mit der Bundesagentur für Arbeit und anderen Einrichtungen kooperieren. Neu ausgerichtet wird zudem die Sozialtherapie. In einer solchen Einrichtung sollen künftig nicht nur Sexualstraftäter untergebracht werden, sondern auch Gewaltkriminelle. dpa/nd

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