Kindsmord-Prozess endet mit Freispruch

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Schwedt. Eine inzwischen 74-jährige Mutter ist vom Landgericht Neuruppin vom Vorwurf des Kindesmords freigesprochen worden. Sie war angeklagt, in der Nacht zum 5. November 1974 in ihrer damaligen Wohnung in Schwedt ihren Sohn mit Stadtgas vergiftet und ihn zum Sterben in sein Kinderbett gelegt hat. »Unsere Erkenntnisse reichten für eine Verurteilung nicht aus«, erklärte der Vorsitzende Richter Udo Lechtermann am Donnerstag. Das Gericht habe alles Mögliche unternommen, um die »Wahrheit« herauszufinden. Damit schloss sich das Gericht der Forderung der Verteidigung an. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) hatte auf heimtückischen Mord plädiert. »Es kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, ob das Gas zum Kind kam oder das Kind zum Gas«, betonte Lechtermann. »Wir wissen nicht, was in der Nacht tatsächlich passiert ist«, unterstrich er. Daher bleibe keine andere Entscheidung. dpa/nd

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