Hetzer muss auch nach Berufung ins Gefängnis
Würzburg. Kürzere Freiheitsstrafe, aber wieder keine Bewährung: Für Hass-Parolen bei Facebook ist ein Internet-Hetzer auch im Berufungsverfahren zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Der Mann soll laut dem Urteil des Landgerichts Würzburg vom Montag für ein Jahr und ...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.