nd-aktuell.de / 19.10.2016 / Ratgeber / Seite 23

Einheitliche Standards für Ausbildung als Heilpraktiker

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Die Bundesregierung hat angekündigt, strengere Zulassungsregeln für Heilpraktiker zu prüfen. »Bundesweit einheitliche Standards für den Heilpraktikerberuf sind überfällig. Das gilt nicht nur für die Zulassungsprüfung, sondern auch für die Ausbildung. Daher müssen Bund und Länder einheitliche Ausbildungs- und Prüfungsordnungen schaffen, um ein Mindestmaß an Qualitätssicherung auch bei Heilpraktikern zu ermöglich«, erklärte dazu Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz - früher Deutsche Hospiz-Stiftung - ist Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen.

Arbeitnehmer verstirbt: Den Erben muss der Urlaub ausgezahlt werden

Verstirbt ein Arbeitnehmer, kann sich der Erbe den bereits von ihm erworbenen Urlaubsanspruch auszahlen lassen. Das begrenzt sich allerdings auf den gesetzlichen Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin und bezieht sich auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Kaiserslautern (Az. 1 Ca 408 und 60/15).

In dem verhandelten Fall verlangte ein ehemaliger Arbeitnehmer der US-Stationsstreitkräfte nach dem Ende des Arbeitsverhältnisse die Abgeltung seines Urlaubsanspruchs. Doch dann verstarb er. Seine Erbin verfolgte den Anspruch weiter. Mit Erfolg. Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt (Az. 9 AZR 725/13) ist der Urlaubsabgeltungsanspruch ein Geldanspruch. Dieser geht mit dem Tod des Arbeitnehmers auf die Erben über, so das Arbeitsgericht in Kaiserslautern.

Ausbildungsabbruch: Jeder zweite Kochazubi steigt

vor der Abschlussprüfung

aus

Viele Azubis kündigen ihren Vertrag, bevor sie die Abschlussprüfung hinter sich gebracht haben. Das sie frühzeitig gehen, kommt laut Datenreport zum Berufsbildungsbericht von 2016 vor allem bei Restaurantfachleuten vor (50,5 Prozent) und bei den Fachkräften für Schutz und Sicherheit (50,3 Prozent). Auch bei den Kochazubis und bei den Friseuren geht fast jeder zweite (48,6 Prozent beziehungsweise 48,0 Prozent), bevor die Ausbildung abgeschlossen ist. Bei den Gebäudereinigern werden 46,7 Prozent der Ausbildungsverträge frühzeitig beendet.

Im Job verunglückt: Arbeitsunfälle im ersten Halbjahr leicht gestiegen

Die Zahl der Arbeitsunfälle ist in den ersten sechs Monaten des Jahres leicht gestiegen. Insgesamt gab es 434 603 meldepflichtige Unfälle und damit 3,4 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum, wie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in Berlin mitteilte. Die Zahl der Unfälle auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstelle nahm um 4,9 Prozent auf 91 298 zu. Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle lag bei 198. Dies waren zwei weniger als im ersten Halbjahr 2015. Auf dem Weg zur oder von der Arbeit kamen 123 Menschen ums Leben. Im Vorjahreszeitraum waren es 140 gewesen.

Eigene Lehrerrichtlinien: Die Umstellung auf Tarifvertrag rechtmäßig

Das Land Berlin ist berechtigt, die Vergütung seiner Lehrer nach eigenen Lehrerrichtlinien umzustellen auf eine tarifliche Entgeltordnung, wie die AG Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) über eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin (Az. 21 Ca 11278/15) informiert.

Das Land Berlin vergütete seine angestellten Lehrkräfte bislang nach eigenen Lehrerrichtlinien. Es gehört der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) an. Als diese sich mit dem Beamtenbund und der Tarifunion auf einen »Tarifvertrag über die Eingruppierung und Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L)« einigte, stellte das Land Berlin auf diesen um: Seit August 2015 wendet es den TV EntgO-L auf die Arbeitsverhältnisse der angestellten Lehrkräfte an.

Dagegen erhob die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) erfolglos Unterlassungsklage. Die GEW sei nicht berechtigt, die Anwendung des Tarifvertrags einer anderen Gewerkschaft auf Nicht-GEW-Mitglieder zu verhindern, so das Arbeitsgericht. Agenturen/nd