Hindernis Gymnasium

Jürgen Amendt erklärt, warum die Inklusion in Deutschland bislang gescheitert ist

  • Jürgen Amendt
  • Lesedauer: 2 Min.

Als Deutschland 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention ratifizierte, schöpfte ein bestimmter Teil des pädagogischen Spektrums Hoffnung. Mit dem durch die Autorität der Vereinten Nationen verkündeten Grundsatz, dass es ein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe aller an der Gesellschaft gebe, könnte die jahrzehntealte Forderung nach dem gemeinsamen Unterricht aller Schüler - gleich ob sie behindert sind oder nicht, welche Lernvoraussetzungen sie mitbringen oder welcher sozialen Herkunft sie sind - endlich umgesetzt werden. Zusätzlich sollte die Inklusion noch andere Problem des Schulsystems lösen helfen: beispielsweise die chronische Unterfinanzierung und die mangelhafte individuelle Förderung. Wenn fortan also von Inklusion die Rede war, war immer mehr gemeint als die Abschaffung der Sonderbeschulung von Behinderten.

Indes: Das deutsche Schulsystem zeigt sich ebenso reformresistent wie die hiesige Bildungspolitik. Das gegliederte Schulsystem wurde bislang weder in seinem Bestand gefährdet noch wurde seine Funktion, sozial zu selektieren, grundsätzlich in Frage gestellt. In einigen Bundesländern wurden zwar die Hauptschulen abgeschafft oder - wie etwa in Bayern - künstlich aufgewertet, indem man ihnen die Möglichkeit gibt, zusätzlich zum Hauptschulabschluss auch eine abgespeckte Variante der Mittleren Schulreife anzubieten. An der Praxis, die reformierten Haupt-, die Stadtteil- oder integrierten Sekundarschulen zu Orten des gemeinsamen Lernens zu machen und die Gymnasien von dieser Verpflichtung auszunehmen, muss die Inklusion aber scheitern.

Das ist nicht einmal ausschließlich die Schuld der Politik. Der Druck, die Exklusivität der Gymnasien zu konservieren, kommt vielfach aus den Reihen der Standesorganisationen der gymnasialen Lehrerschaft - und von den mit ihnen verbündeten Eltern. Solange das Gymnasium Sonderrechte genießt, bleibt die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland ein bloßes Versprechen.

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