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Murks in Sachsens Schulgesetz
Bisherige Praxis für den Wechsel zum Gymnasium nach der 4. Klasse ist rechtswidrig
In Sachsen können Kinder nur mit einer Bildungsempfehlung auf das Gymnasium wechseln. Die auf einer Schulordnung basierende Praxis ist aber rechtswidrig. Nun gibt es Handlungsbedarf.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1029737.murks-in-sachsens-schulgesetz.html
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