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Murks in Sachsens Schulgesetz

Bisherige Praxis für den Wechsel zum Gymnasium nach der 4. Klasse ist rechtswidrig

In Sachsen können Kinder nur mit einer Bildungsempfehlung auf das Gymnasium wechseln. Die auf einer Schulordnung basierende Praxis ist aber rechtswidrig. Nun gibt es Handlungsbedarf.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1029737.murks-in-sachsens-schulgesetz.html

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