Künftig weniger Geld für das Pflegeheim

Pflege

  • Uwe Strachovsky
  • Lesedauer: 2 Min.

Die Überleitung der heutigen Pflegestufen in Pflegegrade ist für viele mit niedrigeren Zahlungen der Pflegeversicherung verbunden. Beim künftigen Pflegegrad 2 - den erhalten unter anderem jene mit der heutigen Pflegestufe 1 - werden ab dem nächsten Jahr 770 Euro monatlich für stationäre Leistungen gezahlt. Das sind 294 Euro weniger als derzeit. Für den künftigen Pflegegrad 3, der der heutigen Pflegestufe 2 entspricht - reduziert sich der Zuschuss um 68 Euro im Monat. Jene, denen zusätzlich eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz (Demenz) attestiert wurde, erhalten den nächst höheren Pflegegrad und damit höhere Zuschüsse als heute.

Gegenwärtig haben rund 80 Prozent aller Heimbewohner die Pflegestufen 1 oder 2. Wie viele von ihnen eine eingeschränkte Alltagskompetenz und somit den entsprechend höheren Pflegegrad haben, ist statistisch bisher nicht exakt erfasst. Grund: Im stationären Bereich sind - im Unterschied zur ambulanten Pflege - bis Ende 2016 keine Mehrleistungen der Pflegeversicherung verbunden.

Pflegegrad statt Pflegestufe

Zum 1. Januar 2017 werden die Pflegestufen in die neuen Pflegegrade übergeleitet. Aus der Pflegestufe 0 wegen eingeschränkter Alltagskompetenz und der Pflegestufe 1 wird der Pflegerad 2. Wer die Stufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder die Stufe 2 hat, bekommt den Pflegegrad 3. Die Stufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz und die Stufe 3 werden zum Pflegegrad 4. Für derzeit als Härtefälle betreute Pflegebedürftige ist künftig der Pflegegrad 5 vorgesehen. Den Pflegegrad 1 gibt es für jene, die 2017 erstmals einen Antrag stellen und nach den neuen Kriterien begutachtet werden.

Mit dieser Umstellung ändert sich zwar das Leistungsspektrum grundsätzlich nicht. Doch es gibt in einigen Bereichen mehr, in anderen weniger Geld. So erhalten die Betroffenen im Vergleich zu den jetzigen Pflegestufen ab Januar ein höheres Pflegegeld, auch die Zuschüsse für ambulante Dienste steigen in den meisten Fällen. Umgekehrt verringere sich beispielsweise das Geld für die vollstationäre Pflege in der derzeitigen Pflegestufe 2, wie oben beschrieben.

Die Überleitung der Pflegestufe in den Pflegegrad erfolgt automatisch und ohne erneute Begutachtung. Es muss also nichts neu beantragt werden. Allerdings sollte man sich unbedingt von der Pflegeberatung die neuen Regeln und Leistungen erläutern lassen. Das betrifft beispielsweise Vereinbarungen für Entlastungen im Haushalt. Dafür zahlt die Pflegeversicherung in diesem Jahr 104 Euro monatlich, bei erhöhtem Bedarf bis zu 208 Euro. Ab 2017 stehen dafür in allen Pflegegraden 125 Euro monatlich zur Verfügung. Den doppelten Betrag für den erhöhten Bedarf gibt es dann nicht mehr. Uwe Strachowsky

»Zu beachten ist eine weitere Neuerung«, sagt Sylke Wetstein von der bundesweiten Compass Pflegeberatung. »Ab 2017 wird es sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteile geben. Das heißt, dass bei den Pflegegraden 2 bis 5 innerhalb eines Heimes von allen Bewohnern der gleiche Eigenbeitrag zu überweisen ist.«

Bisher zahlen Betroffene mit Pflegestufe 1 weniger für Unterkunft und Verpflegung als beispielsweise jene mit Pflegestufe 3. Ergibt sich aus der Neuregelung, dass dieser Eigenanteil 2017 höher ausfällt als in diesem Jahr, übernimmt die Pflegeversicherung die Differenz. Für diese Fälle hat der Gesetzgeber einen sogenannten Bestandsschutz vorgesehen. Durch die Reduzierung des Zuschusses der Pflegeversicherung und die Erhöhung des Eigenanteils wird das vor allem auf Heimbewohner mit Stufe 1 ohne Demenz zutreffen.

Der Bestandsschutz gilt allerdings nicht für Personen, die ab 2017 erstmals in ein Pflegeheim ziehen. Sie müssen die Eigenanteile komplett selbst zahlen, sofern nicht das Sozialamt die Kosten trägt. Allerdings sind dann womöglich Preisvergleiche der Pflegeheime leichter.

Bei der Compass Pflegeratung sind unter der gebührenfreien Rufnummer (0800) 101 88 00 für gesetzlich wie privat Versicherte weitere Informationen erhältlich.

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