nd-aktuell.de / 02.11.2016 / Ratgeber / Seite 28

Gültigkeitsdauer beachten

Kfz-Saisonkennzeichen

Viele Motorrad- und Cabriofahrer nutzen ein Saisonkennzeichen. Laut Kraftfahrt-Bundesamt waren 2015 über zwei Millionen Kraftfahrzeuge mit Saisonkennzeichen zugelassen. Der Gültigkeitszeitraum für das Kennzeichen kann bei der Zulassung festgelegt werden und ist danach nicht mehr veränderbar.

Bei vielen Sommerfahrzeugen endete die Saison am 31. Oktober. Wer danach weiter fährt, hat keinen Versicherungsschutz. In der sogenannten Ruhephase darf das Kraftfahrzeug weder bewegt noch auf öffentlichen Straßen oder Plätzen geparkt werden. Der Halter muss das Fahrzeug in einer Garage oder einem umfriedeten Grundstück abstellen, sonst riskiert er ein Bußgeld.

Wenn das Fahrzeug ordnungsgemäß untergebracht ist, gilt auch außerhalb der Saison der Kfz-Versicherungsschutz beitragsfrei weiter. Besteht beispielsweise eine Kaskoversicherung, so ist das Fahrzeug in der Ruhephase nach wie vor gegen Diebstahl oder bei einem Brand versichert. uniVersa/nd