nd-aktuell.de / 14.11.2016 / Politik

Massenüberwachung

Smarte Worte 19: Unsere digitale Kommunikation wird von Geheimdiensten überwacht. Das ist keine neue Erkenntnis, doch das wahre Ausmaß ist erschreckend.

Seit den Enthüllungen von Edward Snowden ist allgemein bekannt, was vorher nur einige ahnten: Unsere digitale Kommunikation wird von Geheimdiensten überwacht. Nicht zielgerichtet einzelne, vielleicht viele Terrorverdächtige, sondern alles, was die Datenspeicher fassen können.

Es ist nicht neu, dass Sicherheitsbehörden so viele Daten haben wollen, wie sie kriegen können.

In Westdeutschland wurde die Rasterfahndung Ende der 1970er Jahre erstmals eingesetzt. Bei dieser Methode werden alle Personen erfasst, auf die bestimmte Merkmale zutreffen, die auch bestimmte Verdächtige haben. 2006 erklärte das Bundesverfassungsgericht[1] die Rasterfahndung für verfassungswidrig und legte fest, dass sie nur erlaubt ist, wenn konkrete Gefahren »etwa für die Vorbereitung oder Durchführung terroristischer Anschläge« vorliegen.

2007 beschloss der Bundestag die Vorratsspeicherung, also die sechsmonatige Speicherung der Verkehrsdaten (auch Metadaten genannt) von Telefonaten und Internetnutzung. 2010 kassierte[2] das Verfassungsgericht auch dieses Gesetz und legte fest, dass die Nutzung zwar nicht grundsätzlich verboten sei, aber sehr viel klarere Grenzen bräuchte.

Während sich die Bundesregierung am nächsten Entwurf probierte, wurden im Juni 2013 die ersten Artikel veröffentlicht, die auf den Snowden-Dokumenten basierten.

Der Spiegel veröffentlichte[3] Zahlen zur Überwachung der NSA in Deutschland: Im Dezember 2012 hatte die NSA beispielsweise jeden Tag die Metadaten von 15 Millionen Telefonaten und 10 Millionen Internetverbindungen gespeichert.

Der britische Geheimdienst GCHQ zapfte laut BBC[4] 200 internationale Glasfaserkabel an und speicherte bis zu 600 Millionen Verbindungen pro Tag, jeweils 30 Tage lang. In den USA wurden sämtliche KundInnen des Providers Verizon überwacht, außerdem die Daten aller NutzerInnen der großen Internetfirmen, darunter Microsoft, Google, Apple und Facebook. Und das war erst der Anfang.

2014 beschloss der Bundestag den NSA-Untersuchungsausschuss, der feststellen soll, ob die von Snowden enthüllte Massenüberwachung in Deutschland stattfindet und was die deutschen Dienste damit zu tun haben.

Ergebnis bisher: reichlich Rechtsbrüche der deutschen Geheimdienste bei ihrer Kooperation mit ausländischen Nachrichtendiensten und ein handfester Skandal um Selektoren (Suchbegriffe), mit denen der BND erfasste Daten durchforstet.

Trotzdem hören wir immer wieder aus der Großen Koalition, dass es in Deutschland keine anlasslose Massenüberwachung gebe. Ein interessanter rhetorischer Schachzug, denn unter »anlassloser Massenüberwachung« wird verstanden, was landläufig als Vorratsdatenspeicherung bezeichnet wird: die vollständige Speicherung aller Kommunikationsdaten.

Der BND speichert nach bisherigen Erkenntnissen tatsächlich nicht alle Daten, die er kriegen kann, sondern nur die, die er für die Erfüllung seiner – recht weit – gefassten Aufgaben[5] braucht. Dazu gehört beispielsweise die Überwachung von Terrorismus, Schleuserei oder der weltweiten Konfliktregionen. Da fallen schon einige Daten an. Aber, so das Argument, über den Vorwurf der Massenüberwachung sei er jedenfalls erhaben.

Massenhaft bedeutet jedoch nicht, dass alle Daten gespeichert werden, sondern sehr viele, und darunter sicherlich die Daten von sehr vielen Menschen, die gänzlich unverdächtig sind.

Alle Fakten ignorierend hat die Große Koalition nun das neue BND-Gesetz beschlossen und damit sogar eine Ausweitung der Überwachung. Warum das ein Problem ist, wusste schon Richelieu vor über 400 Jahren: »Man gebe mir sechs Zeilen, geschrieben von dem redlichsten Menschen, und ich werde darin etwas finden, um ihn aufhängen zu lassen.« Es gibt keine harmlosen Daten. (ar)

Zum Weiterlesen:

Humanistische Union: Geheimdienste vor Gericht, vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik 3/2016 (Themenheft 215), unter: https://is.gd/MqhNss[6].

»Citizenfour«, R: Laura Poitras, USA 2014.

Wer kontrolliert wen?, Online-Archiv zum NSA-Untersuchungsausschuss, unter: https://werkontrolliertwen.de/[7].

Links:

  1. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2006/bvg06-040.html
  2. https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html
  3. http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/nsa-ueberwacht-500-millionen-verbindungen-in-deutschland-a-908517.html
  4. http://www.bbc.com/news/world-us-canada-23123964
  5. https://www.bnd.bund.de/DE/Themen/Themen_node.html
  6. https://is.gd/MqhNss
  7. https://werkontrolliertwen.de/