EU klagt gegen Mindesthonorare
Brüssel. Die EU-Kommission hat Deutschland wegen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt. Wie die Behörde mitteilte, sieht sie in den Vorgaben zu Mindest- und Höchsthonoraren einen Verstoß gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie. Binnenmarktkommissarin Elzbieta Bienkowska betonte, das Anbieten von Dienstleistern solle erleichtert werden, so dass Verbraucher mehr Auswahl und niedrigere Preise bekämen. Die Kommission stößt sich vor allem an den Mindesthonoraren: Architekten und Ingenieure könnten derzeit bestimmte Preise für ihre Dienstleistungen in Deutschland nicht unterbieten. dpa/nd
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