Die Umstellung auf Pflegegrade erfolgt automatisch

Fragen & Antworten zum neuen Pflegegutachten

Im November sollen die rund 2,8 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland Post von ihrer Pflegekasse bekommen. Darin sollen sie erfahren, was sich zum 1. Januar 2017 mit der Pflegereform für sie ändert und wie sie sich während der Übergangsphase verhalten sollen. Oberstes Gebot dabei: Nicht nervös werden. Denn die Betroffenen, die 2016 schon pflegebedürftig sind, werden durch die Umstellung besser gestellt.

Muss sich der Pflegebedürftige bei der Pflegekasse melden?

Nein. Die Pflegekasse meldet sich bei ihm. Er muss also keinen neuen Antrag stellen und sich auch nicht erneut begutachten lassen. Die Überleitung in die neuen Pflegegrade geht automatisch. Der Überleitungsbescheid enthält die neuen Leistungen. Sollte der Pflegebedürftige aber bis Weihnachten versehentlich keinen Bescheid erhalten haben, sollte er sich bei seiner Pflegekasse melden.

Sind die Leistungen geringer als vorher?

Nein. Es gilt Bestandsschutz. Im Geg...


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