Entwicklungsschub wird gefährdet

Europapolitiker Helmut Scholz über die geplanten »Wirtschaftspartnerschaftsabkommen« mit afrikanischen Ländern

  • Lesedauer: 4 Min.

Die Linke im Europäischen Parlament begleitet die Verhandlungen zu den geplanten Wirtschaftspartnerschaften der EU äußerst kritisch. Was sind die Hauptbedenken?
Wir als Linke haben damit generell Bauchschmerzen. Die EU verhandelt seit 2003 parallel mit sieben Regionen Afrikas, der Karibik und des pazifischen Raums über Wirtschaftspartnerschaftsabkommen. In diesen Verhandlungen spielen die unterschiedlichen wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Entwicklungsbedingungen innerhalb der jeweiligen Region jedoch kaum eine Rolle. Zudem werden in den Vertragsentwürfen die eigenständigen Entwicklungsperspektiven und Entwicklungschancen der Partnerländer nicht oder nur ungenügend berücksichtigt.

Welche Ziele verfolgt die EU?
Im Vordergrund steht die weitere Liberalisierung der Handelsströme im Interesse der EU. Damit und aufgrund der wirtschaftlichen Stärke der EU wird jedoch der notwendige eigene Entwicklungsschub in den Partnerländern gefährdet. Zudem werden die Unterschiede zwischen den wirtschaftsstärkeren und wirtschaftsschwächeren Ländern innerhalb einer Region weiter zementiert. Stärkere Länder profitieren von den Handelspartnerschaften, fragile Länder nicht. Das schwächt gerade in Ostafrika wichtige Ansätze einer regionalen Zusammenarbeit.

Zur Person

Die Europäische Union strebt weltweit den Abschluss mehrerer Wirtschaftspartnerschaften an – eines davon mit der Ostafrikanischen Gemeinschaft. Auf einer von der Rosa-Luxemburg-Stiftung ausgerichteten Konferenz wurde unlängst in Tansania über das Für und Wider debattiert. Teilgenommen hat auch der LINKE-Europaabgeordnete Helmut Scholz. Mit ihm sprach für »nd« die Leiterin des RLS Ostafrika-Büros, Dorothee Braun.

Nachhaltige Entwicklung als notwendiger Bestandteil europäischer Handelsabkommen ist in der Vergangenheit auf Seiten der afrikanischen Länder nur bedingt mitgetragen worden. Gibt es hier eine Annäherung?
Es gibt Bewegung. Die EU hat in den derzeit verhandelten Wirtschaftsabkommen bereits Zugeständnisse gemacht. Aber bei Aspekten wie Standardsetzung im Umwelt- und Sozialbereich, bei denen die EU das Tempo vorgibt, ist der Abstand zu den Ländern Ostafrikas noch immer sehr groß. Die afrikanischen Partner stehen einer allgemeinen Anerkennung der EU-Standards skeptisch gegenüber. Daher brauchen wir hier mehr gemeinsame Debatten.

Um was sollte es im Kern dabei gehen?
Im Mittelpunkt muss eine nachholende aber auch eigenständige wirtschaftliche Entwicklung dieser Länder stehen. Das erfordert jedoch eine stärkere Förderung des Nachhaltigkeitsgedankens und insbesondere die Durchsetzung sozial-ökologischer und menschenrechtlicher Standards. Aus Sicht der Linken sollte die Einhaltung menschenrechtlicher Standards ohnehin eine Vorbedingung sein, um Partnerschaftsabkommen überhaupt zu ratifizieren. Hier gibt es zwar Bewegung, auch bei den afrikanischen Partnerstaaten, aber insgesamt reicht dies noch nicht.

Könnten Sie das präzisieren?
Mit den Entwicklungen um die Positionierung afrikanischer Staaten zur Arbeit und Mitarbeit des Internationalen Strafgerichtshofs IStGH, so zum Beispiel die jüngste Totalumkehr des südafrikanischen Präsidenten Jacob Zuma zu den seinerzeitigen Bekenntnissen Nelson Mandelas und der in diesem Schatten angedeuteten Veränderung auch der Haltung Burundis, wird deutlich, dass hier neuer Verständigungsbedarf besteht und offenes Aufeinanderzugehen bei strittigen Fragen notwendig ist. Im Handel, in Wirtschaft und auch bei den schwierigen gesellschaftlichen Entwicklungsprozessen gerade in den Ländern der Region, über die wir hier sprechen. Denn die Bedingungen für eine Kooperation mit der EU, darunter eben auch ehemaligen Kolonialländer, die ja auch sehr konkrete Lehren aus ihrer Verantwortung für die heutige Situation in Afrika insgesamt und in Kenia wie Tansania, Burundi, Uganda und Rwanda konkret ziehen müssen, sind neu zu definieren und gemeinsam weiterzuentwickeln.

Derzeit liegen die Handelsgespräche zwischen der EU und der Ostafrikanischen Gemeinschaft auf Eis, weil Tansania eine Bedenkzeit von vier Monaten erwirkt hat. Was plant Die Linke im EU-Parlament vor diesem Hintergrund als nächstes?
Im EU-Parlament ist vor kurzem das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der Entwicklungsgemeinschaft im Südlichen Afrika ratifiziert worden. Die Linke hat das abgelehnt. Hinsichtlich des Abkommens mit Ostafrika bin ich selbst Berichterstatter und hier wird es meine Linie sein, zunächst einmal abzuwarten, wie sich die ostafrikanischen Partnerländer zu dem fertig verhandelten Dokument positionieren werden. Die Bedenken der Afrikaner sind dabei angesichts der gegenwärtigen politischen Situation zuletzt eher größer geworden.

Inwiefern?
Zum Beispiel der Brexit. Niemand kann gegenwärtig sagen, welche konkreten Auswirkungen ein EU-Austritt Großbritanniens auf die Handelsströme hat, zumal viele Waren aus Tansania vor allem für den britischen Markt beziehungsweise für die dortige Veredlung in der globalen Wertschöpfung bestimmt sind. Unklar ist in diesem Zusammenhang auch, wie sich die EU im Hinblick auf Wirtschafts- und Investitionspolitik in Ostafrika künftig insgesamt positionieren wird. Ungeklärt sind bis heute auch die möglichen Auswirkungen eines Handelsabkommens auf die industriepolitische Entwicklung Tansanias. Hinzu kommen regionale Aspekte wie die angespannte innenpolitische Situation in Burundi, oder der Beitritt des politisch instabilen Südsudans zur Ostafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft. Zu all diesen Punkten sind die ostafrikanischen Staats- und Regierungschefs derzeit im Gespräch.

Wie sehen Sie die weitere Entwicklung?
Im Januar 2017 wird es einen weiteren Gipfel der Ostafrikanischen Gemeinschaft geben. Ich gehe davon aus, dass wir davor kaum in der Lage sein werden, eine ausgearbeitete Position im Handelsausschuss abzustecken. Das heißt, wir wollen und müssen im Interesse einer für beide Seiten fairen Betrachtung der Verhandlungsergebnisse abwarten, wie sich die Debatte in Ostafrika entwickelt; wie sich die Länder am Ende mit Blick auf die für die ihre wirtschaftliche und soziale Entwicklung als regionaler Wirtschaftsblock und mit Blick auf die Erwartungen und Chancen der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich ihrer eigenen Möglichkeiten der wirtschaftlichen und sozialen Perspektive aus den Verpflichtungen des Abkommens ergebenden Verpflichtungen handelspolitischer Zusammenarbeit mit der EU positionieren.

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